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Kleiner Ratgeber für deutsch-französische Grenzgänger

Alleine im Saarland arbeiten 22.000 Menschen die in Frankreich wohnen. Meine eigenen Erfahrungen als Grenzgänger beantworten vielleicht ein paar Fragen für andere (zukünftige) Grenzgänger. Ich möchte dabei betonen, daß dies weder eine Rechtsberatung  noch eine Steuerberatung darstellt. Ich bin auch nur Grenzgänger und schildere meine Erfahrungen. Dabei verzichte ich ausdrücklich auf Details, gebe aber Links zu entsprechenden weiterführenden Internetseiten oder anderen Ressourcen an.

An Kommentaren (siehe weiter unten) oder Anregungen per Email bin ich natürlich sehr interessiert. Meine Email-Adresse ist unter "Zur Person" zu finden.

Was beschreibt dieser Ratgeber?

Dieser kleine Ratgeber behandelt vorrangig die Situation der Grenzgänger die in Frankreich wohnen und in Deutschland arbeiten. Da ich mich selbst einmal mit diesem Thema beschäftigen musste, möchte ich meine Erfahrungen gerne auch weitergeben.

Wer oder was genau ist eigentlich ein Grenzgänger?

Als Grenzgänger bezeichnet man Menschen, die in einer Entfernung von 30 Km zur Grenze auf der einen Seite arbeiten (Deutschland zum Beispiel) und auf der anderen Seite der Grenze Wohnen (Frankreich zum Beispiel). Im Saarland gilt diese 30km Grenze nicht, hier gilt ein Arbeitsplatz im gesamten Saargebiet.

Wie wird man Grenzgänger?

Als Wahl-Franzose zahlt man seine Einkommensteuer in Frankreich. Mit dem Umzug nach Frankreich endet daher die Steuerpflicht in Deutschland. Die Vorlage der französischen "Carte de Séjour" reicht dafür allerdings nicht aus. Vorher gibt es ein paar bürokratische Hürden zu überwinden.

  1. Beim zuständigen französischen und deutschen Finanzamt liegt die Grenzgängerbescheinigung (Travailleurs frontaliers) als Vordruck aus. Diese sollte man sich zuerst besorgen.
  2. Dieses Formular muss beim Arbeitgeber (normalerweise in der Personalabteilung) abgegeben werden. Die Lohnbuchhaltung füllt es dann aus und gibt es in dreifacher Ausfertigung zurück.
  3. Mit der ausgefüllten Bescheinigung geht es dann nach Frankreich zum zuständigen Finanzamt. Dort wird es abgestempelt und ein Durchschlag verbleibt dort. Die verbleibenden zwei Ausfertigungen sind einmal für den Antragsteller und einmal zur Vorlage beim deutschen Finanzamt.
  4. Eine Ausfertigung muss nun zum deutschen Finanzamt, und zwar zu dem Arbeitsamt an dem euer Lohn bearbeitet wird. Welches Finanzamt das ist, sollte die Personalabteilung des Arbeitgebers wissen.
  5. Vom deutschen Finanzamt kommt nun ein Bescheid, der in die Lohnbuchhaltung gegeben werden muss. Dieser Bescheid hat eine begrenzte Gültigkeit und muss von Zeit zu Zeit verlängert werden durch die Beantragung einer neuen Grenzgängerbescheinigung.
  6. Ab jetzt zahlt ihr eure Einkommensteuer in Frankreich.

Einschränkungen und Sonderfälle

45-Tage-Regelung

Es gibt eine Regelung, nach der ein Arbeitnehmer maximal 45 Tage im Jahr außerhalb der 30 km Grenzgänger Zone arbeiten darf. Überschreitet er die 45 Tage, wird er in im Land des Arbeitgebers steuerpflichtig. Aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Frankreich und Deutschland entrichtet man seine Steuern allerdings nur einmal. Wenn man die 45 Tage also überschreitet, zahlt man seine Steuern wieder in Deutschland, und nur in Deutschland. Eine detailliertere Betrachtung gibt es hier.

Beamtenstatus

Deutsche Beamte zahlen ihre Steuern weiter in Deutschland. Diese sind von dem deutsch-französischen Abkommen über die Einkommensteuer im Wohnland ausdrücklich ausgenommen worden.

Verlust des Arbeitsplatzes

Sollte man in die Lage kommen seinen Arbeitsplatz zu verlieren, ist das natürlich sogar noch etwas spannender als Grenzgänger, da man sich hier mit mehreren Institutionen beschäftigen muss.

Mir ist bisher nur bekannt, daß man sich in Frankreich arbeitslos melden muß, in Deutschland arbeitssuchend melden muß und vom Frankzösischen Arbeitsamt auch sein Geld bekommt. Wenn jemand mehr Details hierzu weiß, nehme ich die gerne mit auf.

Wechsel des Arbeitgebers

Bei einem Wechsel des Arbeitgebers ist vom neuen Arbeitgeber eine neue Grenzgängerbescheinigung auszustellen. Mit dieser muß dann so verfahren werden wie bereits unter der Ummeldung weiter oben angegeben.

Abfindungen

Abfindungen sind in Frankreich bis zu einer Höhe von etwa zwei Jahresgehältern steuerfrei. Zum Thema Abfindungen gibt es  hier die Beurteilung eines Fachmanns.

Ergänzungen und Updates

Sollten in diesem kleinen Ratgeber Fehler enthalten sein oder Ergänzungen eingepflegt werden, bitte ich um eine Benachrichtigung per EMail an mg@marcogabriel.com. Vielen Dank :-).

Links zu anderen Seiten

 http://www.eures-sllr.org 

EURES
EURES Transfrontalièr für Saar-Lor_lux und Rheinland Pfalz, viele hilfreiche Informationen für Grenzgänger.

 http://www.arbeitskammer.de/

Arbeitskammer des Saarlandes
Die Arbeitskammer des Saarlandes bietet gedruckte Informationen in ihrem Onlineshop. Für Mitglieder der Arbeitskammer* sind diese Schriften kostenlos. Besonders interessant dürfte die Broschüre "Ratgeber für Grenzgänger Deutschland-Frankreich" sein.

*Im Saarland ist jeder sozialversicherungspflichtig Beschäftigte automatisch auch Mitglied der Arbeitskammer und kann sich somit deren Broschüren kostenlos bestellen

 http://www.auswandernnachfrankreich.eu.tf/

Auswandern nach Frankreich
Eine private Homepage mit allerlei Informationen zum Thema Frankreich als Einwanderer / Grenzgänger

 http://www.cmcee.creditmutuel.fr/deutsch/pages/willkommen.htm

Credit Mutuel auf Deutsch
Die "Credit Mutuel" ist eine regionalorganisierte Bank in Frankreich, die in vielen Regionen verfügbar ist.Der Link führt zur regionalen Vertretung für den NordostenFrankreichs.

 http://www.dna.fr/

Dernières Nouvelles d'Alsace
Eine französische Tageszeitung, die teilweise auch in deutschberichtet.

 http://www.frankreich-business.de/index.shtml

Deutsch-Französisches Wirtschaftsportal
Aktuelle Informationen aus undfür die Wirtschaft.

 http://www.ameli.fr/

Assurance Maladie enligne
Online Portal der französischen Krankenversicherung.

www.infobest.org  

Infobest
Netzwerk der Informations- undBeratungsstellen für grenzüberschreitende Fragen am Oberrhein.