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D-Link wegen Verletzung der GPL verurteilt

D-Link, seines Zeichens kein kleiner Hersteller von Netzwerkprodukten, wurde vor dem Frankfurter Landgericht nun zur Kostenübernahme verurteilt und muß darüber hinaus Auskunft geben wieviele Geräte betroffen sind. Die Richter bestätigten die grundsätzliche Gültigkeit der GPL. Mehr dazu auch bei Golem.de und Kristian Köhntopp.

Das eigentlich fluffige an der Sache ist das Verhalten von D-Links beziehungsweise die geradezu lächerlichen Begründungen, weswegen die Klage abzuweisen ist.

  • Die dargelegten Verstöße von D-Link gegen die GPL seien als Beweismittel unzulässig, da sie mittels unzulässigem Reeingineering gewonnen worden seien. Der Argumentation wollten die Richter nicht folgen, da es faktisch die einzige Möglichkeit gewesen wäre, die Verstöße zu belegen.
  • Die GPL sei unzulässig weil durch sie der Handel zwischen EU-Mitgliedsstaaten beeinträchtigt sei (vermutlich weil in der GPL vorgeschrieben wird, daß die unter der GPL stehende Software kostenfrei zu sein hat, allerdings kann ich hier nur mutmaßen).

Die Richter waren der Meinung, daß D-Link die GPL anerkennen müsse, wenn sie die Software verwenden. Warum macht D-Link so einen Aufstand um das Veröffentlichen der eigenen Änderungen? Wenn man GPL-Code verwendet, weiß man worauf man sich einlässt. Im Zweifelsfalle wird ja niemand gezwungen GPL-Code zu verwenden. Man kann und darf ja jederzeit auch eine komplette Eigenentwicklung machen.

Ich wünsche D-Link gute Besserung.

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